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meviso
[media visions & solutions]

NORMAN LIES
CAMPESTR. 7/2
D-38302 WOLFENBÜTTEL

Noch immer herrscht mancherorts die Meinung vor, das Werbeverbot für Ärzte würde jegliche Form des Marketings verhindern. Dies ist mitnichten so! Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten, die der Gesetzgeber genau vorgegeben hat.

Leitlinien zur Website

Der Webauftritt von Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern hat einigen gesetzlichen Anforderungen zu genügen, die sich z.B. auch im Teledienstegesetz oder in der entsprechenden Berufsordnung wiederfinden. Meviso.de ist Ihnen in Verbindung mit der zuständigen Kammer bei der rechtlichen Prüfung Ihrer Website auf Wunsch behilflich.

Im Folgenden hat meviso.de einige Hinweise kurz für Sie zusammengefasst.

  • Die Website darf sachbezogene Informationen enthalten.
  • Zu den Pflichtangaben im Webimpressum gemäß § 6 Teledienstegesetz zählen:
    • Angabe des Namens und der Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind.
    • Angabe einer Emailadresse, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht.
    • Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde.
    • Angabe von Registereintragungen mit entsprechender Registernummer.
    • Angabe der Berufsbezeichnung einschließlich des Verleihungslandes.
    • Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden).
    • Angabe der Registernummer und des Registers (z.B. Handelsregister oder Partnerschaftsregister)
  • Berufswidrige, d.h. anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist untersagt.

Sie sehen, auch eine Webpräsenz für Arztpraxen muss nicht langweilig sein!

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